Rechtliches zum Thema polnische Pflegekräfte und polnische Haushaltshilfen - Mit "Meine Pflege zu Hause" sind Sie auf der sicheren Seite mit der 24 Stunden Betreuung und 24 Stunden Pflege
Sie sind nicht der Arbeitgeber der polnischen Pflegekraft, sondern lediglich der Auftraggeber
Die Dienstleistungen von "Meine Pflege zu Hause" sind juristisch nicht zu beanstanden. Wir halten uns im Bezug auf die polnischen Pflegekräfte und die polnischen Haushaltshilfen, die Sie zu Hause liebevoll pflegen oder betreuen, an die deutschen, polnischen und europäischen Gesetze.
Die Pflegekräfte für die häusliche Pflege sind jeweils bei unseren polnischen Kooperationspartnern in Polen als Arbeitnehmer eingestellt. Sie werden entsprechend für ihre Aufgaben vorbereitet und dann nach Deutschland vermittelt. Das bedeutet, dass die Pflegerinnen mit der Tätigkeit einer 24 Stunden Betreuung bei Ihnen, nicht Ihre Angestellte sind. Sie sind nur der Auftraggeber für die Vermittlung. Das entbindet Sie von den Verpflichtungen per Gesetz.
Die EU - Dienstleistungsfreiheit ermöglicht
polnischen Unternehmen den oben beschriebenen Austausch, polnische Pflegekräfte und polnische Haushaltshilfen nach Deutschland
zu vermitteln. "Meine Pflege zu Hause" ist eine Vermittlungsagentur und hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass ausschließlich Pflegekräfte aus Polen vermittelt werden, die gemäß dem EU-Recht
kranken- und sozialversichert sind, und die entsprechenden Nachweise vorlegen können. Folglich gelten die sozialen Absicherungen des Heimatlandes der Pflegekraft aus Polen. Mithin ist die
Vermittlung jeweils juristisch einwandfrei und 100% legal.
EU-Dienstleistungsfreiheit und A1 Bescheinugung
Im Rahmen der EU-Osterweiterung und der damit einhergehenden EU-Dienstleistungsfreiheit, können osteuropäische Unternehmen - seit dem 01. 05. 2014 - Pflegekräfte und Haushaltshilfen, sowie andere Arbeitskräfte, nach Deutschland entsenden.
All diese Arbeitskräfte sind alle in ihrem Herkunftsland - in unserem Fall in Polen - ordnungsgemäß sozialversicherungspflichtig angestellt und haben eine A1 - Bescheinigung, welche die erfüllte Sozialversicherungspfllicht nachweist. Desweiteren haben die entsendeten Kräfte eine gültige EU-Krankenversicherung.
Was genau ist aber die A1- Bescheinigung? Dieses Dokument wird vom polnischen Rentenversicherungsträger ( ZUS ) ausgestellt.
Die Bescheinigung weist nach, dass die entsendete polnische Pflegekraft oder polnische Haushaltshilfe zur 24 Stunden Pflege, legal in Deutschland arbeitet und legitimiert die Sozialversicherung innerhalb der EU-Staaten.
Voraussetzung für die A1 Bescheinigung ist,
- dass das Unternehmen, dass die Arbeitskräfte entsendet, den größten Teil seines Umsatzes in Polen erwirtschaftet,
- und dass das EntsendeUnternehmen seine Mitarbeiter im Wesentlichen in Polen beschäftigt
- und ein Arbeitsverhältnis zwischen der Pflegekraft und dem polnischen Arbeitgeber, während der ganzen Entsendezeit andauert.
"Meine Pflege zu Hause" arbeitet nur mit Partnern im Pflegebereich, die sich zuverlässig an das EU-Recht halten und die Auflagen beider Staaten korrekt einhalten.
Mit einer Vermittlungsagentur wie "Meine Pflege zu Hause"
sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Klicken Sie hier auf das Bild links und erfahren Sie jetzt mehr über das Entsenden von Pflegekräften aus Polen auf der Internetseite vom "Verband für Betreuungsagenturen"
Rechtslage:
Klicken Sie hier zum Download für den praktischen Leitfaden von der Europäischen Kommission zum anwendbaren Recht vom Dezember 2013
Steuerliche Absetzbarkeit der polnischen Pflegekräfte für 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung
Die Absetzbarkeit der polnischen Pflegehilfe richtet sich nach § 35a Steuergesetz, wenn Sie selbst der Auftraggeber sind und die Pflege erhalten. Sie können die Kosten für Ihre Pflegekraft oder Haushaltshilfe aus Polen als sog.: "haushaltsnahe Dienstleistung" in Ihrer Steuererklärung mit einer Summe von max. 20.000 Euro angeben.
Nach § 33 Steuergesetz - "Eltern Kind Unterhalt" richtet sich die Absetzbarkeit, wenn Sie als Auftraggeber für Ihre pflegebedürftige Mutter und/oder Vater fungieren. Sie können die polnische Pflegekraft von der Steuer absetzten als "außergewöhnliche Belastung", wenn Sie nachweisen können, dass Ihre Mutter und/ oder Vater als "bedürftig" einzustufen ist.
Was bedeutet das? Als "bedürftig" gilt in diesem Zusammenhang, wessen Lebensunterhalt zu Leben zu gering ist und durch die Kinder aufgebraucht werden müsste, wobei Sie als Kind der pflegebedürftigen Mutter und/ oder Vater zu der polnischen Pflegekraft für 24 Stunden Betreuung, dazuzahlen müssten.
Wir von "Meine Pflege zu Hause" sind keine Steuerberater und empfehlen Ihnen, diese obigen Punkte mit Ihrem Buchhalter oder Steuerberater näher zu erörtern. Die Mühe kann sich lohnen und kann zur einer - spürbaren - finanziellen Entlastung führen, während Sie oder Ihre Eltern im Alter zu Hause bleiben können.